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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Anwendungsbereich

  • Die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Herstellung, Lieferung und Reparatur sowie Aufarbeitung von Sehhilfen und von optischer Handelsware zwischen uns und unseren Kunden. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur, soweit sie von uns schriftlich anerkannt wurden.
  • Daten unserer Kunden werden von uns elektronisch gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung erforderlich ist. Sie erhalten ein gesondertes Formblatt zur DSGVO.
  • Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen.

2. Widerrufsrecht

  • Wir weisen darauf hin, dass für in unseren Geschäftsräumen geschlossene Kaufverträge kein Widerrufsrecht gemäß Fernabsatzgesetz.
  • Für Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, ist das Widerrufsrecht Dies gilt insbesondere bei maßgefertigten, optischen Brillengläsern. Die Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt.

3. Angebote, Liefer- und Zahlungsbedingungen

  • Lieferfristen gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung als vereinbart. Lieferfristen (Termine) beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor eindeutiger Klärung aller Einzelheiten des Auftrages unter Beibringung etwa erforderlicher Wir behalten uns vor, den Liefertermin um 14 Tage zu überschreiten.
  • Wird die Ware ausnahmsweise auf Wunsch des Kunden angeliefert, so geht die Gefahr mit der Absendung der Ware auf den Kunden über. Die Kosten des Versands trägt der Kunde, wenn nicht explizit vereinbart worden ist, dass wir die Versandkosten tragen.
  • Soweit der Kunde eine besondere Schutzverpackung für Sehhilfen wünscht, stellt ihm der Augenoptiker eine solche auf Kosten des Kunden gerne zur Verfügung.
  • Zahlungen sind in Euro zu leisten und haben porto- und spesenfrei sowie ohne Abzug eines Skonto zu Die Zahlung hat bei Übergabe der Ware Zug um Zug zu erfolgen. Wird eine Rechnung erteilt, sind alle Rechnungsbeträge sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn der Betriebsinhaber oder ein von diesem beauftragter oder ermächtigter Dritter verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen kann. Gegen Zahlungsansprüche des Augenoptikers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
  • Die Vorlage eines Berechtigungsscheines oder eines Rezeptes vermindert nicht die Zahlungspflicht des Kunden. Wir rechnen nicht direkt mit Krankenkassen ab. Verweigert die Krankenkasse – aus welchem Grund auch immer – die Zahlung des Kassenanteils, so bleibt der Kunde verpflichtet, auch diesen Anteil zu zahlen. Vorstehendes gilt für sämtliche Bestellungen des Kunden bei dem Augenoptiker.
  • Die gelieferte Sehhilfe beziehungsweise Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung der diesbezüglichen Werklohnforderungen des Augenoptikers unser Eigentum. Während dieser Zeit darf die Sehhilfe weder veräußert noch belastet noch verliehen werden.
  • Zahlungen sind möglich in Bar, Kreditkarte oder Maestro-Karte, Paypal, Google-Pay und Apple-Pay.

4. Preise, Kostenvoranschläge

  • Alle angegebenen Preise sind EURO-Preise inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer
  • Werden Kostenvoranschläge von Dritten (z.B. Krankenkassen) gekürzt, so sind für den Kunden gleichwohl die vom Augenoptiker festgestellten Preise verbindlich. Kürzungen von dritter Seite, insbesondere von Krankenkassen, gehen zu Lasten des Kunden.

5. Reparaturen

Bei einem Reparaturauftrag beziehungsweise einer Aufarbeitung können wir dem Kunden einen Kontrollabschnitt aushändigen. Die Rückgabe der Ware erfolgt dann nur gegen Vorlage dieses Belegs. Erklären wir uns im Einzelfall bereit, die Reparatursache auch ohne Kontrollabschnitt auszuhändigen, so sind wir berechtigt, von dem Kunden einen Identitätsnachweis beziehungsweise eine Quittung zu verlangen. Die Reparaturware wird bis zu sechs Monate nach dem auf dem Kontrollabschnitt vermerkten Annahmedatum unentgeltlich aufbewahrt. Nach Ablauf dieses Termins sind wir berechtigt, die Reparaturware entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu verwerten, sofern der Kunde zuvor mit eingeschriebenem Brief diese Verwertung hingewiesen und ihm nochmals eine einmonatige Frist zur Abholung der Ware eingeräumt worden ist.

6. Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt suspendieren unsere vertraglichen Verpflichtungen für die Dauer der Störung und in dem Umfang ihrer Wirkung. Als Fälle höherer Gewalt gelten solche Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer außerordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können.

7. Serviceleistungen

Serviceleistungen berechnen wir nach Zeit und Materialaufwand.

8. Gewährleistung

  • Die Gewährleistungsfrist für neu verkaufte Ware beträgt 24 Monate ab Auslieferungstag. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 14 Werktagen nach Übergabe der Ware gerügt werden, ansonsten sind wir von der Mängelhaftung befreit.
  • Gewährleistungsansprüche des Kunden sind – nach unserer Wahl – zunächst auf das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Schlägt die Nachbesserung fehl oder scheitert die Ersatzlieferung, hat der Kunde das Recht zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung).
  • Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch unsachgemäße Behandlung oder Beschädigung seitens des Kunden verursacht
  • Bei Sehhilfen, die nach Angaben Dritter (z.B. von Augenärzten oder dem Kunden selbst) angefertigt werden, erstreckt sich die Gewährleistung nur auf die vertragsgemäße Herstellung der Sehhilfe selbst und deren Anpassung. Für die Refraktion und die Verträglichkeit der Sehhilfe kann keine Gewähr übernommen werden, sofern der Kunde trotz unserer Hinweises auf etwaige fehlerhafte Angaben Dritter die Anfertigung nach diesen Angaben wünscht.
  • Für Reparaturleistungen und andere Werkleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate nach Abnahme. Gewähr wird insoweit nur geleistet, wenn der Kunde offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Werktagen nach Übergabe rügt. Erscheint die Nachbesserung nicht von vornherein als aussichtslos, so ist die Gewährleistung zunächst auf die Nachbesserung beschränkt. Der Kunde hat nach dem Fehlschlagen zweier Nachbesserungsversuche das Recht, Herabsetzung des Reparaturpreises zu verlangen oder den Vertrag rückgängig zu machen.

9. Haftung

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen uns ist ausgeschlossen, sofern wir nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit (auch seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen) oder Fehlens zugesicherter Eigenschaften in Anspruch genommen wird. In jedem Fall ist die Haftung für Schäden begrenzt auf den dreifachen Wert der von uns zu erbringenden Leistung.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Soweit der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt unser Betriebssitz in Villingen-Schwenningen als Gerichtsstand. Im Übrigen ist Gerichtsstand und Erfüllungsort unseres Betriebssitz nur, sofern dies gesetzlich vereinbart werden kann.